- andi671
WEG-Reform 2020
Hier finden Sie die wichtigsten Änderungen für Eigentümer von Eigentumswohnungen:
Das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz WEMoG (erneut eine wunderbare Wortschöpfung mit 38 Buchstaben!) ist zum 01.12.2020 in Kraft getreten und bringt wirkliche Erleichterungen mit sich.
Die Zeiten, in der einzelne Eigentümer über Jahre wichtige Vorhaben blockieren konnten, sind endlich vorbei!
1. Beschlussfähigkeit der Eigentümerversammlung
Alte Regelung: Die Versammlung ist nur Beschlussfähig, wenn die anwesenden Eigentümer mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile vertreten. Andernfalls musste eine Wiederholungsversammlung einberufen werden, die stets beschlussfähig war.
Neue Regelung:
Jede Versammlung ist automatisch beschlussfähig! Unabhängig davon, wie viele Wohnungseigentümer anwesend oder vertreten beziehungsweise online zugeschaltet sind!
2. Umlaufbeschluss
Alte Regelung:
Ein Umlaufbeschluss (ohne Versammlung) konnten nur in Schriftform erfolgen.
Außerdem kam ein Umlaufbeschluss nur zustande, wenn ALLE Eigentümer ihre Zustimmung erteilt haben.
Neue Regelung
Ein Umlaufbeschluss kann jetzt auch in Textform (z. B. per Email) gefasst werden.
Darüber hinaus kann die Eigentümerversammlung jetzt beschließen, dass über einen konkreten Beschlussgegenstand im Umlaufverfahren mit einfacher Mehrheit entschieden werden kann.
Beispiel: Die Eigentümer fassen in der Versammlung einen Beschluss über die Durchführung einer Erhaltungsmaßnahme. Es ist noch nicht klar, an wen der Auftrag erteilt werden soll. Hier können die Eigentümer beschließen, dass hierüber (= konkreter Beschlussgegenstand) im Umlaufverfahren mit Mehrheit entschieden wird.
3. Eigentümerversammlung digital
Alte Regelung:
Die Eigentümerversammlung musste als Präsenzveranstaltung stattfinden
Neue Regelung
Die Präsenzveranstaltung bleibt. Zusätzlich kann die Eigentümergemeinschaft durch Beschluss die Online-Teilnahme an einer Präsenzveranstaltung erlauben und dabei auch die konkreten Bedingungen (Auswahl der Technik, geschützter Zugang etc.) festlegen.
4. Einladungsfrist
Alte Regelung
Die Einladungsfrist betrug 2 Wochen
Neue Regelung
Die Einladungsfrist beträgt jetzt 3 Wochen und kann wie bisher auch in Textform (z. b. Email) erfolgen.
