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Kelsterbach info@stuetz.online Mobil: 0151- 41 66 22 44
Hätten Sie es gewusst?
Die Immobilienwirtschaft zeichnet sich durch eine breite Themenvielfalt aus, welche durch Gesetze, Rechtsprechung und Verordnungen fortlaufend angepasst wird.
Lesen Sie weiter und entdecken Sie, dass Ihnen ein guter Immobilienverwalter stets
aktuelle Informationen und nützliche Tipps geben kann:
WEG-Reform kompakt
Das zum 01.12.2020 in Kraft tretende WEMoG (Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz) bringt folgende wesentlichen Änderungen mit sich:
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Reduzierung der erforderlichen Beschluss-Mehrheiten für bauliche Maßnahmen
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Anspruch auf Einbau von E-Ladestationen, barrierefreie Ein- und Umbauten, Maßnahmen zum Einbruchschutz sowie eines Glasfaseranschlusses
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Teilnahme an Eigentümerversammlung auch online möglich
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Ladungsfrist zur Eigentümerversammlung auf drei Wochen verlängert
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Jährlichen Vermögensberichts durch den Verwalter
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Erleichterung von Umlaufbeschlüssen durch Mehrheitsverfahren
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Vertretung der Gemeinschaft im Außenverhältnis durch den Verwalter
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Mieten Sie Wasseruhren, Heizkostenverteiler und andere Verbrauchserfassungsgeräte. Die Kosten sind dann umlagefähig und Sie sparen die Anschaffungs- und Montagekosten sowie deren regelmäßige Wartung und Austausch.
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Stromanbieter und Gasanbieter jährlich wechseln und Wechselprämie sichern.
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Versicherungsverträge bei einem Anbieter bündeln und hohe Rabatte erhalten.
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Verträge Ihrer Dienstleister prüfen und ggfs. nachverhandeln oder neu ausschreiben. Die Konkurrenz ist groß und Preise Verhandlungssache.
Kennen Sie einfache und schnell umsetzbare Einsparpotenziale für Ihre Immobilie?
Wohnflächenberechnung bei Balkon, Loggia, Dachgarten- und Terrassen sowie Wintergärten und Schwimmbädern:
Kennen Sie die Voraussetzungen?
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Balkone, Loggien, Terrassen und Dachgärten können üblicherweise mit 25% ihrer Grundfläche angerechnet werden. Bei entsprechend hoher Qualität kann mit 50% kalkuliert werden. Hier lässt die Wohnflächenverordnung Spielraum.
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Terrassen dürfen nur angerechnet werden, wenn ein direkter Zugang von der Wohnung aus gegeben ist.
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Bei Mietverträgen vor 2004 darf sogar die Hälfte der Fläche von Balkon, Terrasse und Co. auf die Wohnfläche angerechnet werden.
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Wenn Wintergärten und Schwimmbäder beheizt sind, dann gehen diese mit ihrer vollen Fläche in die Berechnung ein. Unbeheizt kann nur die Hälfte der Grundfläche d.h. 50% berücksichtigt werden.
Alle drei Gesetze werden nun im Gebäudeenergiegesetz (GEG) zusammen geführt. Für Neubauten und Bestandsgebäude beinhaltet es Vorgaben zu Heizungs-, Klimatechnik und Wärmeschutz, die den Energiebedarf begrenzen sollen. Auf Immobilienbesitzer kommen hohe Anforderungen zu, denn Energieeinsparungen der nächsten Jahrzehnte müssen auch über Wohnimmobilien erreicht werden. Vorgesehene Maßnahmen sind beispielsweise:
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CO-Steuer für Heizungen mit fossilen Brennstoffen ab 2021.
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Unterjährige Verbrauchsinformationen mit Funk-Infrastruktur für Messtechnik wie Zählern und Kostenverteilern sukzessive ab 2020.
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Austausch von Heizkesseln nach 30 Jahren mit aktuellem Förderprogramm vom Staat mit bis zu 45 % Zuschuss zu neuen, nachhaltigen Heizung:
Mehr Informationen finden Sie hier: BAFA-Förderprogramm -
Dämmen von Dachböden, deren Innentemperatur ganzjährig mind. 12° beträgt.
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Verbindliche Quoten für E-Ladestationen bei Gewerbeimmobilien und Vorgaben zur zur späteren Nachrüstung für Neubauten sowie bei Renovierung von Wohngebäuden.
Was haben Sie als Immobilienbesitzer mit dem EU-Energieeinsparungsgesetz (EnEG), der Energieeinsparverordnung (EnEV) sowie dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) der Bundesregierung zu tun?
Wussten Sie, dass deutsche Haushalte pro Jahr ~ 1695 € für Wohn-Energie (Raumwärme, Warmwasser und Strom) ausgeben? Das sind 141 € monatlich!
Einsparpotenziale sind einfach generiert und reduzieren die Energiekosten für Sie und Ihre Mieter:
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Auf LED-Glühbirnen umrüsten.
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Einbau von Luftsprudlern in Wasserhähne und Dusche.
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Einbau von programmierbaren/app-gesteuerten Heizungsthermostaten für bedarfsorientieren Verbrauch.
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Stromanbieter regelmäßig wechseln, um Wechselprämie zu sichern.
Aktuell gibt es bei 5000 Kwh/Jahr bis zu 275 € Barauszahlung bei Anbieterwechsel! -
Kühlschrank und Eisfach 1-2 Grad höher stellen.
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Wann immer möglich, Eco-Programme nutzen.
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Vorlauftemperatur der Heizung nachts absenken
Weitere Tipps zum Sparen von Strom, Wasser und Heizkosten finden Sie hier:
Heizsparer.de
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