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WEG-Verwaltung
Aufgaben eines Verwalters in der WEG-Verwaltung
Durch das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz WEMOG 2020 wurde der bisherige Katalog
der Aufgaben und Befugnisse des Verwalters durch allgemeine Regelungen ersetzt.
Die Gesetzesänderungen alt zu neu finden Sie hier:
Diese ermöglichen jetzt eine an die jeweiligen Bedürfnisse der
Eigentümergemeinschaft angepasste WEG-Verwaltung.
Wir setzen auch hier auf die Digitalisierung:
Eigentümerversammlung online und persönlich vor Ort
inkl. online-Abstimmungen mit Vollmachts- und Weisungsverwaltung
von zertifizierten, deutschen Anbietern.
Gerne unterbreiten wir Ihnen ein individuelles, auf Ihre Bedürfnisse ausgelegtes Angebot für Ihre WEG.
Unsere Leistungen für die WEG-Verwaltung finden Sie hier:
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Die Beschlüsse der Wohnungseigentümer*innen umsetzen.
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Maßnahmen für ordnungsmäßige Instandhaltung (Wartung) und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums treffen.
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Verwaltung der Finanzen und des Geldverkehrs über ein WEG-Konto bei der DKB-Bank. Inhaber ist dabei stets die WEG.
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Willenserklärungen und Zustellungen für die WEG entgegennehmen.
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Verträge mit Lieferanten, Handwerkern, Technikern oder Reinigungskräften verwalten und überwachen.
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Informieren der Gemeinschaft bei Rechtstreitigkeiten.
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In Notfällen die Einleitung von Maßnahmen zur Erhaltung des Gemeinschaftseigentums im Rahmen der Verfügungsbefugnisse.
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Einberufung und Leitung von Eigentümerversammlungen.
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Erstellung der WEG-Jahresabrechnungen und des neuen Vermögensberichts.
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Erstellung und fortlaufendes Controlling des Wirtschaftsplans
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Erstellung und/oder Fortschreibung der Beschluss-Sammlung für die WEG inkl. Eintragung in das Grundbuch.
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Einhaltung von Fristen für die WEG
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Einhaltung der Hausordnung sicherstellen.
Ein Muster unseres WEG-Verwaltervertrages
auf Basis des Vertrages des VDIV Hessen finden Sie hier:
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