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Mietbetreuung
und Teileigentumsverwaltung
Rechtssicherheit für Sie als Vermieter und
Ansprechpartner für Ihre Mieter
Bei der Mietverwaltung sind wir als Immobilienverwalter für die gesamte Vertretung des Haus- bzw. Wohnungseigentümers insbesondere gegenüber den Mieter*innen verantwortlich. Gesetzliche Grundlage ist das Bürgerliche Gesetzbuch (§§ 535 ff. BGB), das Regeln zum Verhältnis zwischen Mieter*innen und Eigentümer*innen klar definiert.
Die Größe der Einheit spielt für uns übrigens keine Rolle:
Kleinere Objekte mit wenigen Einheiten betreuen wir genauso gerne wie große.
Eine Auswahl unserer Aufgaben in der Mietverwaltung finden Sie hier:
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Vertretung der Eigentümer*innen in allen Angelegenheiten der Mietverwaltung
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Ansprechpartner für Mieter*innen bei alle Anliegen rund um das Mietverhältnis
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Anpassung der Mieten inkl. Prüfung möglicher Mieterhöhungspotenziale
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Beratung der Eigentümer*innen bei rechtlichen Fragen
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Verhandlung und Gestaltung von Mietverträgen
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Wohnungsabnahme bei Auszug
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Kündigung von Mietverhältnissen
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Veranlassung der Maßnahmen bei Säumigkeit und Räumung
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Beratung der Mieter*innen zur Optimierung der verbrauchsabhängigen Nebenkosten
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Übertragung der Prozessvollmacht an Rechtsanwälte*innen im Falle von Gerichtsverfahren
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Bei Neuvermietung unterstützen wir Sie gerne bei der Durchführung von Besichtigungsterminen, Einholung von Bonitätsauskünften der Bewerber sowie die Ausfertigung des Mietvertrages und Übergabe der Wohnung mit ausführlichem Übergabeprotokoll