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Mietbetreuung

Mietverwaltung

Rechtssicherheit für Sie als Vermieter und
Ansprechpartner für Ihre Mieter

Bei der Mietverwaltung sind wir als Immobilienverwalter für die gesamte Vertretung des Haus- bzw. Wohnungseigentümers insbesondere gegenüber den Mieter*innen verantwortlich. Gesetzliche Grundlage ist das Bürgerliche Gesetzbuch (§§ 535 ff. BGB), das Regeln zum Verhältnis zwischen Mieter*innen und Eigentümer*innen klar definiert.

Die Größe der Einheit spielt für uns übrigens keine Rolle:
Kleinere Objekte mit wenigen Einheiten betreuen wir genauso gerne wie große.

Eine Auswahl unserer Aufgaben in der Mietverwaltung finden Sie hier: 

  • Vertretung der Eigentümer*innen in allen Angelegenheiten der Mietverwaltung

  • Ansprechpartner für Mieter*innen bei alle Anliegen rund um das Mietverhältnis

  • Anpassung der Mieten inkl. Prüfung möglicher Mieterhöhungspotenziale

  • Beratung der Eigentümer*innen bei rechtlichen Fragen

  • Verhandlung und Gestaltung von Mietverträgen

  • Wohnungsabnahme bei Auszug

  • Kündigung von Mietverhältnissen

  • Veranlassung der Maßnahmen bei Säumigkeit und Räumung 

  • Beratung der Mieter*innen zur Optimierung der verbrauchsabhängigen Nebenkosten

  • Übertragung der Prozessvollmacht an Rechtsanwälte*innen im Falle von Gerichtsverfahren

  • Bei Neuvermietung unterstützen wir Sie gerne bei der Durchführung von Besichtigungsterminen, Einholung von Bonitätsauskünften der Bewerber sowie die Ausfertigung des Mietvertrages und Übergabe der Wohnung mit ausführlichem Übergabeprotokoll

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